Wer ein Haus verkaufen möchte, es allein jedoch nicht schafft, beauftragt einen Immobilienmakler. Schließt dieser den Verkauf erfolgreich ab, verlangt er seine Maklerprovision. Wie hoch diese ausfällt, steht im Maklervertrag. Abhängig vom Bundesland sind Werte bis zu 7,14 Prozent (inkl. Umsatzsteuer) keine Seltenheit.
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision steht dem Immobilienmakler zu, wenn er seine Aufgabe erfolgreich erfüllt hat. Anders als bei manchem Handwerker landet die Rechnung eines Maklers nicht erst nach dem Hausverkauf auf dem Tisch.
Stattdessen erklärt ein seriöser Immobilienmakler seinen Kunden vor Vertragsabschluss, was er für seine Arbeit verlangt. Sein Honorar erhält er als Provision. Ihre Höhe hängt vom Miet- oder Kaufpreis, der im Vertrag festgehaltenen Immobilie ab.
In Deutschland variiert die Maklerprovision – abhängig vom Bundesland. In den meisten Bundesländern liegt der Höchstsatz jedoch bei 7,14 Prozent (inkl. Umsatzsteuer).
Wofür wird die Provision gezahlt?
Ein Haus in Frankfurt zu verkaufen, kann ohne professionelle Hilfe sehr schwierig sein. Einerseits kennen Laien den Wert ihrer Immobilie oft nicht. Andererseits fehlt ihnen das Netzwerk, um viele potenzielle Käufer anzusprechen.
Ein Immobilienmakler schafft Abhilfe. Seine Provision steht ihm zu, wenn er:
- eine Immobilie ansprechend vermarktet – offline und online,
- interessierte Käufer zu Besichtigungen einlädt und diese professionell durchführt,
- die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer in Einklang bringt,
- die Verkaufsverhandlungen mit seinem rechtlichen Sachverstand unterstützt und
- abschließend die Immobilie erfolgreich verkauft hat.
Immobilienmakler benötigen Organisationstalent. Sie besorgen alle Dokumente, die für den Verkauf eines Hauses erforderlich sind.
Zudem begleitet ein professioneller Makler seine Kunden beim Notartermin. Auch bei der Hausübergabe steht er ihnen zur Seite. Diese Aufgaben kosten Zeit. Die Maklerprovision entschädigt den Immobilienmakler für seine Mühe.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Grundsätzlich gilt bei der Maklerprovision: Derjenige, der den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Käufer und Verkäufer können sich die Provision jedoch zur Hälfte teilen. Die Möglichkeit, sie komplett auf den Käufer abzuwälzen, entfällt seit 2020.
Regelungen bei Kaufimmobilien
Immobilieneigentümer, die einen Makler mit dem Verkauf beauftragen, teilen sich die Provision meist mit dem Käufer. Hierbei unterscheiden sich zwei Arten.
Bei einer Doppelprovision erhält der Immobilienmakler von beiden jeweils 50 Prozent der geforderten Gebühr. Ebenso kann der Verkäufer die Maklerprovision zunächst komplett übernehmen, einen Teil jedoch vom Käufer zurückfordern. Dieser Anteil darf nicht höher als 50 Prozent sein.
Die dritte Variante: Verkäufer oder Käufer zahlen die Provision vollständig. Übernimmt der Hausverkäufer sie, handelt es sich um eine Innenprovision.
Eine reine Außenprovision – die der Käufer zu 100 Prozent zahlt – ist möglich, wenn dieser den Makler damit beauftragt, eine Immobilie zu suchen. Im Maklervertrag muss ausdrücklich stehen, dass der Suchauftrag provisionspflichtig ist.
Zudem erhält der Makler seine Provision nur unter einer weiteren Bedingung: einer echten Suchleistung. Hatte er die Immobilie bereits an der Hand, entfällt der Anspruch auf die Maklerprovision.
Regelungen bei Mietimmobilien
Bei Mietimmobilien gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, übernimmt dessen Provision. Diese beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer.
Wann ist die Provision fällig?
Seine Provision bekommt ein Immobilienmakler, sobald:
- der Mietvertrag von Mieter und Vermieter unterschrieben ist,
- der Kaufvertrag eines Hauses notariell beurkundet ist oder
- Verkäufer und Käufer ein verbindliches Kaufangebot für eine Immobilie unterschreiben.
Meist verlangt der Makler die Gebühr spätestens zwei Wochen nach den Vertragsunterschriften.
Wofür ist die Maklerprovision gerechtfertigt?
Seine Provision verdient ein Immobilienmakler, wenn er seinen Kunden mit seiner Expertise zur Seite steht. In Gegenden mit schlechtem Ruf scheint es aussichtslos, ein Haus zu verkaufen.
Ein erfahrener Makler wie Serdar Yildirim, Inhaber von Dornbusch Immobilien, weiß jedoch, dass zum Beispiel in Frankfurt das berüchtigte Bahnhofsviertel „abgesehen von den ein, zwei einschlägigen Straßen“ hip ist.
Das Wissen rund um den Immobilienmarkt vor Ort rechtfertigt die Maklerprovision. Ebenso verdienen sich Immobilienmakler ihr Honorar, indem sie:
- den Preis einer Immobilie sorgfältig ermitteln,
- den Markt analysieren,
- das Objekt professionell vermarkten,
- zwischen Käufer und Verkäufer vermitteln.
Mit ihrem rechtlichen Fachwissen sichern sie ihre Kunden ab. Das erspart ihnen Ärger in Rechts- und Steuerfragen.
Aktuelle Regelungen und gesetzliche Änderungen
Vermittelt der Makler ein Haus erfolgreich, steht dem Immobilienmakler die vereinbarte Provision zu. Das setzt jedoch voraus, dass:
- seine Maklertätigkeit zum Vertragsabschluss führte,
- seine nachweislichen Leistungen denen entsprechen, die im Maklervertrag stehen,
- die Höhe der Provision im Maklervertrag vermerkt ist,
- der Vertrag keine Ungenauigkeiten oder unwirksamen Klauseln enthält.
Ebenfalls erhält der Makler seine Provision nur, wenn er seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Setzt er einen fehlerhaften Kauf- oder Mietvertrag auf, verliert er seinen Anspruch.
Achtung: Seit 23. Dezember 2023 muss ein Maklervertrag in Schriftform vorliegen. Das besagt Paragraf 656a im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. |
Fazit: Maklerprovision – was Sie wissen sollten
Wie hoch fällt eine Maklerprovision aus – eine pauschale Antwort auf die Frage existiert nicht. Abhängig vom Bundesland variiert die Höhe der Courtage. Sie beträgt bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises (inkl. Umsatzsteuer) bzw. zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer.