Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bringt als erstes ein Gefühl der Unabhängigkeit. Doch die Autarkie, die sich viele Menschen wünschen, ist mit einer Photovoltaikanlage allein kaum zu erreichen. Vor allem dann nicht, wenn es sich um einen Haushalt mit Kindern handelt.
Doch auch wenn eine komplette Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz selbst mit einem Stromspeicher kaum erreicht werden kann, reduziert Solarstrom für die eigenen vier Wände den eigenen CO2-Fußabdruck erheblich. Zusätzlich können Sie Ihre laufenden Stromkosten – dank, je nach Jahreszeit, konstant hoher Sonnenstunden in Deutschland – deutlich reduzieren. Zusätzlich kann man mit der Einspeisevergütung das Haushaltskonto noch mit ein paar Euro auffrischen.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine in der Höhe gesetzlich festgelegte Vergütung für den Strom, den Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Hier unterscheidet man zwischen Haushalten, die einen Teil des Stroms selbst nutzen und nur einen Teil einspeisen, und solchen, die den erzeugten Strom zur Gänze einspeisen.
Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Die konkrete Höhe der Einspeisevergütung ist von verschiedenen Faktoren Abhängig. Die wichtigsten Punkte sind dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die Größe der Anlage und die Frage, ob Sie den Strom teilweise selbst nutzen oder ihn zur Gänze einspeisen.
Sobald Sie Ihre Solaranlage erstmalig anschließen lassen, wird die Höhe der Einspeisevergütung für Sie festgelegt. Diese bleibt dann für 20 Jahre festgeschrieben. Das gibt Ihnen eine gewisse Sicherheit für diesen Zeitraum – auch wenn die genaue Höhe Ihrer Einspeisevergütung natürlich von Ihrem eigenen Stromverbrauch und nicht zuletzt von den Wetterbedingungen im jeweiligen Jahr abhängen.
Staffelung nach Anlagen-Größe
Aktuell wird zwischen drei verschiedenen Anlagen unterschieden. Für eine Photovoltaikanlage bis 10kWp erhalten Sie bei einer Teileinspeisung 7,78 Cent/kWh. Bei Volleinspeisung sind es immerhin 12,34 Cent/kWh.
Das ist die Anlagengröße mit den höchsten Einspeisevergütung und schon hier liegt die Einspeisevergütung für eine Volleinspeisung unter dem durchschnittlichen Preis für den Bezug einer kWh. Damit wird schnell klar, dass eine Volleinspeisung sich nur in ganz wenigen Fällen wirklich rentieren kann.
Für eine Anlage mit einer Leistung zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie bei vereinbarter Teileinspeisung eine Vergütung von 6,72 Cent/kWh und für Volleinspeisung 10,35 Cent/kWh.
Betreiben Sie eine sehr große Anlage mit Leistungen zwischen 40 und 100 kWp, beträgt die Einspeisevergütung 5,50 Cent/kWh für alle Teileinspeiser und ebenfalls 10.35 Cent/kWh für alle Volleinspeiser.
Nice to know – lohnt sich eher die Teil- oder die Volleinspeisung?
In den meisten Haushalten lohnt sich die Teileinspeisung oder Überschusseinspeisung. Bei dieser Verfahrensweise nutzen Sie den erzeugten Strom in erster Linie selbst und speisen nur das ein, was Sie selbst in dem Moment nicht nutzen können. Sofern Sie zusätzlich zu Ihrer Photovoltaikanlage einen Stromspeicher haben, wird auch dieser erst noch gefüllt, bevor Sie Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Für Eigennutzer bedeutet das, dass sich der Verbrauch des Netzstroms und damit die Stromrechnung deutlich reduzieren lässt. Im Allgemeinen sagt man, dass eine kWh selbst erzeugter Strom rund zehn Cent kostet. Das errechnet sich aus den Kosten für den Anschaffung und Betrieb der Anlage, aufgeteilt auf 20 Jahre und auf die erwartete Menge an Strom, die in diesem Zeitraum voraussichtlich erzeugt wird. Eine kWh Netzstrom kostet Sie allerdings aktuell im Durchschnitt 30 Cent. Das bedeutet, dass Sie mit jeder selbst erzeugten kWh Strom 20 Cent sparen.
Speisen Sie den kompletten Strom Ihrer Anlage ein, erhalten Sie pro kWh 10,35 bis 12,34 Cent/kWh. Damit entstehen Ihnen aber noch immer Kosten in Höhe von 17,66 bis 19,65 Cent/kWh. Statt eines Ersparnis von 20 Cent/kWh zahlen Sie bei Volleinspeisung also noch drauf. Die an Sie ausgezahlte Einspeisevergütung reicht dann in der Regel nicht einmal aus, um die Stromrechnung für Ihren Netzstrom zu begleichen. Für Privathaushalte mit einer normal großen PV-Anlage lohnt sich daher am ehesten die Teil- oder Resteinspeisung.
Entwicklung der Vergütungssätze über die Jahre
Um die Jahrtausendwende, als Photovoltaikanlagen noch eine Seltenheit und die Anschaffung noch vergleichsweise teuer waren, lag die Einspeisevergütung bei rund 50 Cent pro kWh. Bis 2010 hatte sich die Einspeisevergütung auf etwa 30 Cent pro kWh reduziert.
Das im Jahr 2023 überarbeitete Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien hat die Einspeisevergütung grundlegend geregelt. Im Jahr 2023 erhielten Sie zwischen 8,2 und 13 Cent pro kWh.
Im Februar 2025 lag die Einspeisevergütung bei ca. 7,96 Cent/kWh (bei Überschusseinspeisung). Aktuell findet eine halbjährliche Reduzierung der Vergütung um jeweils 1 % statt. Seit dem 1. Februar 2026 liegt die Einspeisevergütung für die Überschusseinspeisung zwischen 5,50 Cent/kWh und 7,78 Cent/kWh.
Auswirkungen negativer Strompreise
Negative Strompreise sind ein Phänomen an den Strombörsen das entsteht, sobald durch Windräder und Solaranlagen mehr Strom erzeugt wird, als aktuell benötigt wird. Betreiber älterer PV-Anlagen bekommen auch in solchen Phasen ihre Einspeisevergütung vom Staat.
Das verursacht allerdings hohe Kosten, weshalb der Gesetzgeber, dem einen Riegel vorgeschoben hat. In Stunden, in denen an den Strombörsen der Preis ins Negative rutscht, wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt.
Diese Zeiten werden am Ende des 20-Jahres-Zeitraums einfach drangehängt. Das bedeutet, dass alle Stunden in den 20 Jahren, in denen Sie aufgrund negativer Strompreise an den Strombörsen keine Einspeisevergütung erhalten haben, zusammengezählt und als kompletter Zeitraum auf die 20 Jahre aufgeschlagen werden. Die Zählweise erfolgt dabei im Viertelstundentakt.
Kann man auch mit einem Balkonkraftwerk die Einspeisevergütung erhalten?
Ein Balkonkraftwerk ist so etwas wie eine PV-Anlage-light. Diese einfach zu montierenden Solaranlagen sind deutlich günstiger als eine große PV-Anlage, können theoretisch ohne einen Elektriker aufgebaut und installiert werden und dürfen an einer einfachen Steckdose angeschlossen werden.
Der erzeugte Strom fließt dann einfach in den heimischen Stromkreis und sorgt dafür, dass der Stromzähler sich langsamer dreht. Ein Balkonkraftwerk ist wunderbar geeignet, um Strom für den Garten zu erzeugen, Geräte wie den Heizstrahler auf der Terrasse oder die Pumpe am Pool ohne Mehrkosten betreiben zu können oder einfach um die eigenen Stromkosten etwas zu reduzieren. Eine Einspeisevergütung kann man für den mit einem Balkonkraftwerk erzeugten Solarstrom allerdings nicht erhalten.
Diskussion über Abschaffung der festen Vergütung
Die Abschaffung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2027 ist aktuell ein politisches Thema. Vonseiten der Bundesregierung wird dieser Vorstoß vorgebracht, da einerseits die EU eine Fortsetzung der Einspeisevergütung über den 31.12.2026 hinaus erst noch beihilferechtlich genehmigen muss. Eine Anschlussregelung ab dem 1.1.2027 gibt es aktuell (Mitte Februar 2026) nicht.
Zum anderen kostet die fixe Einspeisevergütung den Staat jedes Jahr Milliarden von Euro. Denn durch die einmal festgeschriebenen Vergütungssätze bekommen die Anlagenbetreiber ihre Einspeisevergütung vom Staat, unabhängig wie gerade die Preise an den Strombörsen stehen.
