Umzug von der Steuer absetzen – geht das?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Foto: © baranq / stock adobe

Versetzt Ihr Arbeitgeber Sie nach Berlin oder lockt eine neue Herausforderung bei einem anderen Arbeitgeber? Dann beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Zuvor zieht der Umzug jedoch hohe Kosten nach sich. Doch es gibt einen Trost: Ziehen Sie aus beruflichen, gesundheitlichen oder aus bestimmten anderen privaten Gründen um, können Sie Umzugskosten ganz oder teilweise in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wann ein Umzug steuerlich absetzbar ist

Ziehen sie aus privaten oder beruflichen Gründen um, fallen Umzugskosten an. Schnell kommen für den Umzug Kosten von mehreren Tausend Euro zusammen. Diese Beträge können Sie ganz oder teilweise von der Steuer absetzen und Ihre steuerliche Belastung dadurch mindern. Zum Nachweis der Kosten ist es wichtig, dass Sie die Belege sammeln.

Beruflich bedingter Umzug: Diese Voraussetzungen gelten

Damit Sie beruflich bedingte Umzugskosten von der Steuer absetzen können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Das Finanzamt erkennt Deine Umzugskosten als Werbungskosten an, wenn Sie durch Ihren Umzug die tägliche Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt um mindestens eine halbe Stunde verringern. Diese Voraussetzung gilt ab dem 1. Januar 2026. Sind Sie im Jahr 2025 umgezogen, muss die Zeitersparnis mindestens eine Stunde betragen.

Zudem werden die Umzugskosten anerkannt, wenn Sie nicht aus privaten Gründen umziehen, sondern der Umzug aufgrund einer Versetzung erfolgt oder der Arbeitgeber seine Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegt hat.

Ferner können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen, wenn der Umzug überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Sie – bedingt durch Ihre neue Arbeitsstelle – in eine Dienstwohnung ziehen oder Sie aus dieser wieder ausziehen müssen, weil Sie in Rente gehen. Außerdem erfüllen Sie die Voraussetzungen, wenn der Umzug mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zusammenhängt.

Das Finanzamt erkennt die Aufwendungen für den beruflich bedingten Umzug jedoch nur an, wenn er in einem zeitlichen Zusammenhang zum Anlass steht. Der Umzug sollte innerhalb eines Jahres stattfinden.

Geben Sie Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an, glaubt Ihnen das Finanzamt die Notwendigkeit und die Höhe der Kosten nicht einfach so. Es verlangt von Ihnen einen Nachweis, dass es sich um einen beruflich bedingten Umzug handelt. Diesen Beleg erbringen Sie durch ein Attest Ihres Arbeitgebers oder durch einen neuen Arbeitsvertrag. Absetzen können Sie jedoch nur das, was Sie tatsächlich bezahlt haben. Barzahlungen sind davon ausgenommen; diese können Sie nicht geltend machen.

Welche Umzugskosten steuerlich absetzbar sind

Bei den Werbungskosten können Sie allgemeine Umzugskosten eintragen. Darunter fallen notwendige Reisekosten, die durch Umzugsvorbereitungen anfallen. Hat der Makler Ihnen eine Rechnung gestellt und fielen Kosten für die Wohnungssuche an, zählen diese ebenfalls zu den absetzbaren Aufwendungen. Zudem erkennt das Finanzamt die direkten Umzugskosten an. Dazu gehören Aufwendungen für das Packen und für den Transport.

Ein Umzug ist mit dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht getan. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten. Deshalb sind Sie gezwungen, für einige Monate Miete für die alte und für die neue Wohnung zu bezahlen. Diese Kosten zählen zu den absetzbaren Umzugskosten. Jedoch erkennt das Finanzamt die doppelten Mietzahlungen nur für längstens sechs Monate an (Stand: 1. Januar 2026).

Neben den allgemeinen Umzugskosten können sie sonstige Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören Trinkgelder für das Umzugspersonal sowie Ummeldekosten für das Internet, TV, Telefon und Pkw. Zudem können Sie die Kosten für den Kücheneinbau und den Einbau elektrischer Geräte in Ihre Steuererklärung eintragen. Führt Sie der Umzug in ein anderes Bundesland, kann der Schulwechsel für Ihre Kinder problematisch sein. Deshalb unterstützt der Staat Sie, indem Sie den Nachhilfeunterricht für Ihren Nachwuchs steuerlich absetzen können. Für diesen umzugsbedingten Zusatzunterricht erlaubt das Steuerrecht, dass Sie bis zu 1.286 EUR an Aufwendungen geltend machen. Für die sonstigen Umzugskosten können sie die Umzugskostenpauschale nutzen. Diese hat den Vorteil, dass Sie keine Belege benötigen.

Umzug aus privaten Gründen – was ist möglich?

Ziehen Sie aus privaten Gründen um, ist die Abzugsfähigkeit der Umzugskosten auf zwanzig Prozent der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Der Höchstsatz, den Sie absetzen können, beträgt viertausend Euro.

Die privaten Umzugskosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, wenn sie weder zu den Sonderausgaben noch zu den außergewöhnlichen Belastungen oder zu den Werbungskosten zählen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind beispielsweise Reinigungs- und Gartenarbeiten sowie Hilfen beim Umzug. Ebenfalls zählen die Kosten dazu, die Ihnen ein Umzugsunternehmen aus Berlin oder aus einem anderen Ort für seine Dienste in Rechnung gestellt hat. Auch die bezahlte Arbeit privater Umzugshelfer ist absetzbar, Eigenleistungen jedoch nicht. Voraussetzung ist auch hierbei der Nachweis der unbaren Bezahlung.

Zu den steuerlich absetzbaren Arbeitsleistungen gehören der Transport, die Möbelmontage und das Verpacken, wenn diese auf dem Grundstück des Haushalts stattfinden. Materialkosten sind bei einem privat veranlassten Umzug nicht von der Steuer absetzbar.

Eine weitere Möglichkeit, den Umzug aus privaten Gründen teilweise steuerlich geltend zu machen, führt über den Eintrag als außergewöhnliche Belastung. Die zentrale gesetzliche Grundlage dazu ist der Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Zwingend privat ist er beispielsweise, wenn er aus unzumutbaren Wohnbedingungen oder aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Das Finanzamt verlangt von Ihnen, dass Sie die Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Umzugskostenpauschale: Höhe und Voraussetzungen

Im Jahr 2026 gelten die Pauschalen von 2024. Seither wurden diese weder erhöht noch gesenkt. Für den Berechtigten beträgt die Pauschale 964 EUR. Für jede weitere Person, die mit umzieht, erhöht sich diese um 643 EUR. Je Ehegatten sind daher nur 643 EUR abzugsfähig. Die Umzugskostenpauschale für eine vierköpfige Familie beträgt 2.893 EUR. Ziehen Sie das erste Mal in eine eigene Wohnung, erlaubt Ihnen das Steuerrecht, pauschal 193 EUR als Werbungskosten abzusetzen.

Nutzen Sie die Pauschale zum Absetzen Ihrer sonstigen Umzugskosten, brauchen Sie keine Belege. Möchten Sie jedoch die tatsächlichen Kosten absetzen, sind Sie gezwungen, jeden einzelnen Posten nachzuweisen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Umzugskostenpauschale ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet.

Umzugskosten in der Steuererklärung richtig angeben

Geben Sie Ihre Steuererklärung mit Elster ab, tragen Sie die beruflich bedingten Umzugskosten auf der Anlage N unter Weitere Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder in die Felder für Betriebsausgaben (für Selbstständige) in der Anlage G oder S ein. Nutzen Sie einen Papiervordruck, sind laut dem Finanzamt NRW die Zeilen 62 bis 63 der Anlage N für Sie relevant.

Umzugskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung anfallen, tragen Sie auf der Anlage N – DoppelteHaushaltsführung ein. Hierfür ist die Zeile 32 auf dem Papiervordruck vorgesehen.

Stehen die Umzugskosten in Zusammenhang mit einer ersten Berufsausbildung, zählen die Umzugskosten bis zu einer Höhe von sechstausend Euro zu den Sonderausgaben. (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Verwenden Sie das Elster-Formular ESt1A/Anlage Sonderausgaben und tragen Sie in den Zeilen 13 und 14 Ihre Umzugskosten für die Erstausbildung ein. Bei einer Papiererklärung schreiben Sie diese Aufwendungen ebenfalls in den Zeilen 13 und 14 auf der Anlage Sonderausgaben ein.

War der Umzug aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Naturkatastrophe erforderlich, zählen die Kosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Gesundheitlich bedingte Umzugskosten tragen Sie auf der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Zeile 31) ein. Nicht dazu gehören Umzugskosten, die durch eine Wohnungskündigung seitens des Mieters oder Vermieters entstanden sind.

Zählen Ihre Umzugskosten weder zu den Werbungskosten noch zu den außergewöhnlichen Belastungen, gehören sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Um diese einzutragen, verwenden Sie die Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Elster und Papierformat).

Häufige Fehler beim Absetzen von Umzugskosten

Damit das Finanzamt die Umzugskosten anerkennt, müssen Sie diese richtig kategorisieren. Sie haben die Kategorien Werbungskosten und Betriebsausgaben sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zur Auswahl.

Zudem führen unzureichende Belege dazu, dass das Finanzamt die Umzugskosten nicht anerkennt. Setzen Sie bei den beruflich bedingten Umzugskosten den Nachhilfeunterricht ab, erwartet das Finanzamt einen Beleg von der Schule, dass Ihr Kind diese Unterstützung benötigt.

 

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.